Verschlag

15. Februar 2022

Gemäß DIN 55 405 werden Verschläge (engl. crate) wie folgt definiert: „Packmittel aus Holz, in Form einer räumlichen Rahmenkonstruktion aus Brettern, Leisten oder Latten hergestellt und üblicherweise durch Diagonalleisten und/oder parallel in Abständen angeordnete Latten oder Leisten verstärkt. Die Ecken sind im allgemeinen als Drei-Weg-Ecken ausgebildet. Man unterscheidet offene und mit z.B. Sperrholz-, Span- oder Faserplatten innen verkleidete (geschlossene) Verschläge.“ Verschläge werden immer dann eingesetzt, wenn der volle Schutz des Packgutes nicht nötig ist und das Packgut überstapelbar gemacht werden soll. Welches Verhältnis von geschlossener zu offener Fläche gewählt wird, hängt von dem Gewicht des Packgutes ab. Bis 500 kg wird ungefähr im Verhältnis 1:1 verbrettert, bis 1000 kg im Verhältnis 2:1. Ab 1000 kg bieten die Verschläge nicht mehr genügend Stabilität und müssen durch Kisten ersetzt werden. Der Verschlag muss so konstruiert werden, dass eine vernünftige Markierung möglich ist. Dies kann z. B. durch eine teilweise durchgehende Verbretterung geschehen. Generell werden sowohl die Kopfseiten, der Boden und Deckel sowie die Seitenwände gleich konstruiert. Für den Transport mit Gabelstaplern oder Kranen ist es jedoch erforderlich, den Verschlag mit Kufen unter dem Boden auszurüsten. (Quelle: tis-gdv.de)